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NEOLIA.ch Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß der Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit (OAN, RS 780.1) und den Empfehlungen der WCAG 2.1 Stufe AA ist NEOLIA Sàrl bestrebt, seine Website für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für alle unter https://neolia.ch verfügbaren Seiten und Inhalte sowie für PDF-Dokumente und Online-Formulare. Sie gilt nicht für eingebettete Inhalte Dritter (YouTube-Videos, externe Dokumente, die nicht auf neolia.ch gehostet werden).

2. Rahmen für Barrierefreiheit

Wir streben die Einhaltung der WCAG 2.1-Stufe AA an und erfüllen die Anforderungen der Digital-Barrierefreiheits-Verordnung (DAV), die am 1. August 2024 für in der Schweiz betriebene öffentliche und private Websites in Kraft getreten ist.

3. Grad der Einhaltung

Insgesamt ist NEOLIA.ch teilweise konform mit den WCAG 2.1 AA-Anforderungen:

  • Navigationselemente, Formulare und HTML-Struktur sind für die Verwendung mit Tastaturen und Bildschirmlesegeräten konzipiert.

  • Farbkontraste müssen ein Mindestverhältnis von 4,5:1 einhalten.

  • Bilder haben Alt-Attribute, die ihren Inhalt beschreiben.

Bekannte Einschränkungen:

  • Bei manchen interaktiven Grafiken (Bildkarussells) sind die Navigationsschaltflächen möglicherweise nicht ausreichend beschriftet.

  • Einige ältere PDF-Dateien sind nicht vollständig für die Barrierefreiheit gekennzeichnet.

4. Ergriffene Maßnahmen und Roadmap

  • Zugänglichkeitsaudit durchgeführt im Mai 2025 durch ein spezialisiertes externes Unternehmen.

  • Korrekturplan gestartet, um nicht konforme Bereiche bis Ende 2025 zu beheben.

  • Jedes Semester sind Nutzertests mit Menschen mit Behinderung geplant.

  • Kontinuierliche Aktualisierung des CMS und der Komponenten von Drittanbietern, um die Konsistenz bewährter Verfahren sicherzustellen.

5. So erreichen Sie uns

Wenn Sie ein Problem mit der Barrierefreiheit haben oder ein Dokument in einem geeigneten Format erhalten möchten:

Wir verpflichten uns, den Eingang Ihrer Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu bestätigen und Ihnen innerhalb von 15 Tagen eine Lösung anzubieten.

6. Überarbeitung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 veröffentlicht und wird mindestens jährlich oder bei jeder größeren Aktualisierung der Site überarbeitet.

NEOLIA Sàrl – Ihr zugänglicher und integrativer Technologiepartner.

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